Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.08.2021 - 13 WF 81/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,35141
OLG Brandenburg, 05.08.2021 - 13 WF 81/21 (https://dejure.org/2021,35141)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.08.2021 - 13 WF 81/21 (https://dejure.org/2021,35141)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. August 2021 - 13 WF 81/21 (https://dejure.org/2021,35141)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,35141) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1522
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.08.2021 - 13 WF 81/21
    Das Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung richte sich zwar auch gegen die Eltern, folge aber unmittelbar aus der Verfassung und sei kein nach bürgerlichem Recht durchsetzbarer Anspruch (BVerfG FamRZ 2008, 845 Rz. 72f.; Staudinger/Coester, BGB (2020), Stand 06.07.2021, § 1666 Rn. 257).
  • BGH, 07.09.2011 - XII ZB 12/11

    Verfahren zur Übertragung der elterlichen Sorge: Gesetzliche Vertretung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.08.2021 - 13 WF 81/21
    Da das Wohl des Kindes Schutzgut des § 1666 BGB ist, steht dem Kind ein Schutzanspruch aus der elterlichen Sorge, ein Gefahrenabwehranspruch gegenüber dem Staat und das Recht, nur von den eigenen Eltern erzogen und gepflegt zu werden, zu (BGH NJW 2011, 3454; Senat, a. a. O.; Burghart in BeckOGK a. a. O. Rn. 161).
  • OLG Schleswig, 08.11.2018 - 8 WF 170/18

    Verfahrensfähigkeit von Jugendlichen in Kindschaftssachen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.08.2021 - 13 WF 81/21
    Das Auseinanderfallen der Verfahrensfähigkeit für erstinstanzliche Verfahren und der Regelung zur Beschwerdebefugnis in § 60 FamFG (hierzu auch OLG Schleswig, FamRZ 2019, 1700; Schael, FamRZ 2009, 265) sei durch den Gesetzgeber gewollt oder zumindest bewusst hingenommen worden (OLG Frankfurt a. a. O.).
  • OLG Hamburg, 29.12.2017 - 12 WF 111/17

    Umgangsverfahren: Verfahrenskostenhilfe für ein vierzehnjähriges Kind im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.08.2021 - 13 WF 81/21
    Auch wenn ein minderjähriges Kind grundsätzlich weder einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit einem Rechtsanwalt schließen noch diesem Verfahrensvollmacht erteilen kann, muss aufgrund des Sinns und Zwecks von § 9 Abs. 1 Nr. 3 FamFG eine beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger dahingehend angenommen werden, dass sie in Angelegenheiten, für die sie verfahrensfähig sind, einen Rechtsanwalt wirksam mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragen und in diesem Rahmen selbst für die Verfahrensführung Verfahrenskostenhilfe beantragen können (OLG Frankfurt, BeckRS 2020, 40266; OLG München, FamRZ 2019, 1706; OLG Schleswig, BeckRS 2018, 48075; OLG Hamburg, FamRZ 2018, 843; OLG Braunschweig, BeckRS 2016, 17960; OLG Bremen, BeckRS 2016, 120484; MüKo FamFG/Pabst, 3. Aufl. 2018 § 9 FamFG Rn. 6a).
  • OLG Braunschweig, 17.05.2016 - 1 WF 105/16

    Antrag auf Einrichtung einer Vormundschaft für einen afghanischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.08.2021 - 13 WF 81/21
    Auch wenn ein minderjähriges Kind grundsätzlich weder einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit einem Rechtsanwalt schließen noch diesem Verfahrensvollmacht erteilen kann, muss aufgrund des Sinns und Zwecks von § 9 Abs. 1 Nr. 3 FamFG eine beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger dahingehend angenommen werden, dass sie in Angelegenheiten, für die sie verfahrensfähig sind, einen Rechtsanwalt wirksam mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragen und in diesem Rahmen selbst für die Verfahrensführung Verfahrenskostenhilfe beantragen können (OLG Frankfurt, BeckRS 2020, 40266; OLG München, FamRZ 2019, 1706; OLG Schleswig, BeckRS 2018, 48075; OLG Hamburg, FamRZ 2018, 843; OLG Braunschweig, BeckRS 2016, 17960; OLG Bremen, BeckRS 2016, 120484; MüKo FamFG/Pabst, 3. Aufl. 2018 § 9 FamFG Rn. 6a).
  • OLG München, 08.07.2019 - 26 UF 285/19
    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.08.2021 - 13 WF 81/21
    Auch wenn ein minderjähriges Kind grundsätzlich weder einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit einem Rechtsanwalt schließen noch diesem Verfahrensvollmacht erteilen kann, muss aufgrund des Sinns und Zwecks von § 9 Abs. 1 Nr. 3 FamFG eine beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger dahingehend angenommen werden, dass sie in Angelegenheiten, für die sie verfahrensfähig sind, einen Rechtsanwalt wirksam mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragen und in diesem Rahmen selbst für die Verfahrensführung Verfahrenskostenhilfe beantragen können (OLG Frankfurt, BeckRS 2020, 40266; OLG München, FamRZ 2019, 1706; OLG Schleswig, BeckRS 2018, 48075; OLG Hamburg, FamRZ 2018, 843; OLG Braunschweig, BeckRS 2016, 17960; OLG Bremen, BeckRS 2016, 120484; MüKo FamFG/Pabst, 3. Aufl. 2018 § 9 FamFG Rn. 6a).
  • OLG Koblenz, 12.12.2018 - 13 WF 986/18
    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.08.2021 - 13 WF 81/21
    Nach dem Wortlaut der Norm bedürfe es einer konkret im materiellen bürgerlichen Recht gewährten Rechtsposition der Minderjährigen, der allgemeine Anspruch auf Beteiligung und Anhörung genüge hierzu nicht (OLG Koblenz, FamRZ 2019, 706f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht